Gerichtsreporterin und Podcasterin (Dem Tod auf der Spur) Mit der Geburt seiner Schwester verlor Max Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kita Warum es in dem Fall um Grundsätzliches für Eltern geht Schmerzen und Schlafstörungen: Ärztin verlangt 150.000 Euro wegen Gesundheitsschäden durch Corona-Impfung Versicherungswirtschaft-heute Startseite » Unternehmen & Management » Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Debeka wegen intransparentem Stornoabzug Kündigen Versicherte ihre private Rentenversicherung muss der Stornoabzug zuvor vertraglich vereinbart Debeka-Versicherte mit älteren Verträgen beschwerten sich bei den Verbraucherschützern dass sich die Koblenzer nicht an diese Vorgaben halten Nachdem eine Abmahnung im Mai erfolglos blieb reichte die Verbraucherzentrale Hamburg wegen einer intransparenten Klausel in jüngeren Verträgen Klage gegen den Versicherer ein „Eine von der Debeka verwendete Stornoklausel bei Kündigung erfüllt unserer Meinung nach nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bezifferung und Angemessenheit des Abzuges“ schreiben die Verbraucherschützer in einer Mitteilung Versicherte sollten bereits bei Vertragsschluss über die Höhe eines bei Kündigung drohenden Abzuges unterrichtet werden Die Debeka ihrerseits verweist auf variierende und unbekannte Zinssätze die ihre Kunden weder kennen noch nachvollziehen können dass sie sich die Höhe der Abzüge nach einem komplizierten Verfahren zum Kündigungszeitpunkt selbst errechnen müssen „Modellrechnungen im Versicherungsschein reichen aus unserer Sicht nicht aus“ erklären die Hamburger Verbraucherschützer Je nach Situation am Kapitalmarkt würden unterschiedliche Stornoabzüge erhoben Eine im Mai eingeforderte Unterlassungserklärung mit Frist zum Monatsende hat die Debeka nicht abgegeben „Der Aufforderung der Verbraucherzentrale Hamburg zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden wir nicht nachkommen da wir die Vorwürfe der Verbraucherzentrale für nicht gerechtfertigt halten“ betonte die Debeka auf Anfrage von VWheute „Der Stornoabzug dient dem Schutz des Versichertenkollektivs vor Spekulationen des Einzelnen aufgrund von Veränderungen am Kapitalmarkt.“ Versicherungsnehmern würden Allgemeine Versicherungsbedingungen sowie die ergänzende Darstellung in den vertraglichen Unterlagen bereits bei Antragstellung vorliegen Die Vereinbarung des Stornoabzugs sei ausreichend transparent und erfülle die gesetzlichen Anforderungen Dass die Debeka einen Stornoabzug auch bei Verträgen einbehalten habe halten die Verbraucherschützer ebenfalls für rechtswidrig Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zusätzlich zur Klage einen Aufruf zu weiteren Fällen von Versicherungsunternehmen in denen Versicherte bei Kündigung ihres Vertrages hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollen Die Abrissarbeiten für den umstrittenen Neubau der Sternbrücke in Hamburg-Altona sollen eigentlich am Sonnabend beginnen Die Anwohnenden wurden von der Bahn bereits darüber informiert Doch jetzt hat der Umweltverband Prellbock Altona mit der Initiative Sternbrücke Klage dagegen eingereicht Die Gegner und Gegnerinnen des Neubaus fordern in einem Eilantrag einen Baustopp Über den muss jetzt das Oberverwaltungsgericht entscheiden der geplante Neubau sei überdimensioniert und bringe massive Eingriffe in das Stadtbild mit sich Der Umweltverband Prellbock Altona und die Initiative Sternbrücke fordern stattdessen eine Neuplanung an der auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden Axel Bühler von der Initiative Sternbrücke sagt die seiner Meinung nach "schlecht geplante Monsterbrücke" dürfe so nicht gebaut werden Wann das Oberverwaltungsgericht über den Eilantrag entscheidet Unterdessen gab es am Donnerstagabend erneut eine Protestveranstaltung an der Sternbrücke mit Hunderten Menschen Die Initiative Sternbrücke hatte dazu aufgerufen Nach Konzerten von Das Bo und Diamando in der Wohlersallee blockierten bis zu 70 Menschen die Max-Brauer-Allee unter der Sternbrücke Die Polizei nahm acht Teilnehmende in Gewahrsam Die Anwohnerinnen und Anwohner an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße haben bereits Post von der Bahn bekommen Sie können ab Sonnabend für knapp zwei Wochen ins Hotel ziehen nächtlichen Abrissarbeiten rund um die fast 100 Jahre alte Brücke beginnen Die Deutsche Bahn möchte die von täglich mehr als 900 S-Bahnen Regional- und Fernzügen passierte Brücke durch eine 108 Meter lange und 21 Meter hohe stützenfreie Stabbogenkonstruktion ersetzen hat dafür auch bereits den notwendigen Feststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts in der Tasche Die Kosten für die neue Brücke werden bislang auf rund 125 Millionen Euro taxiert Hamburg taz | Auch nach ihrem Parteiaustritt im Januar hört der Streit zwischen den Abgeordneten Mehmet Yıldız und Martin Dolzer und der Hamburger Linken nicht auf Nach Auffassung der Partei schuldet Yıldız ihr 7.532 Euro an Mandatsträgerbeiträgen Deshalb läuft aktuell ein Mahnverfahren vor dem Landgericht Hamburg Ein ähnliches Verfahren läuft auch gegen Martin Dolzer In der Bundessatzung der Linken und in einem Beschluss des Hamburger Landesverbands ist festgelegt dass Abgeordnete einen Teil ihrer Diäten an die Partei abgeben müssen Yıldız war im Februar 2022 zwar aus der Linksfraktion ausgetreten jedoch weiterhin Mitglied der Partei geblieben In einer Mail an den Landesschatzmeister Julian Georg hatte Yıldız im März 2022 noch geschrieben dass er seine Beiträge weiterhin zahlen würde Ab April 2022 stellte er die Zahlung jedoch ein sondern auch persönlich enttäuscht von Yıldız sei Neben dem Verstoß gegen Parteiregeln sei es unredlich gegenüber den engagierten Mitgliedern der Partei Tatsächlich ist in dem Parteitagsbeschluss der Hamburger Linken von „freiwilligen“ Beiträgen die Rede In demselben Beschluss steht aber auch: „Mit der Kandidatur (…) für ein Mandat erkennen die Bewerber_innen diese Mandatsträger_innenabgabeordnung als für sie verbindlich an die Mandatsträger_innenabgabe (…) zu zahlen.“ Yıldız hat aber noch ein zweites Argument: Ein Urteil des Landgerichts Bremen aus dem November 2023 in einem ähnlichen Fall: Die AfD Bremen wollte von ihrem ehemaligen Abgeordneten Frank Magnitz Mandatsträgerbeiträge in Höhe von insgesamt 26.000 Euro einklagen Nach Auffassung des Landgerichts sind verpflichtende Mandatsträgerbeiträge sogar verfassungswidrig weil sie gegen den Grundsatz des freien Mandats verstoßen Diese Rechtsauffassung ist jedoch sehr ungewöhnlich: „Die einhellige Meinung in der Literatur und auch meine Auffassung ist dass der Grundsatz des freien Mandats Abgeordnete nicht von der Pflicht entbindet sagt Alexandra Bäcker vom Institut für Parteienforschung an der Universität Düsseldorf „Dieser Anspruch ist zulässig und einklagbar.“ Das bestätige auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Januar 2023 September wird das Landgericht Hamburg sein Urteil verkünden Sie können nur als eingeloggter taz-User kommentieren. Sie haben noch keinen taz-Account? Registrieren Sie sich hier Informationen zu allgemeinen Moderationskriterien sind in unserer Netiquette zusammengefasst Ist der Linken die peinliche PR für die 7.532 € wirklich wert Die Partei hat Herrn Yildiz aufgestellt für die Wahl Die Parteimitglieder haben ihn im Wahlkampf tatkräftig unterstützt Zumindest sollte er seine Beiträge weiterhin entrichten ein Fremdwort ist oder nur eine Sprechblase Die Universität Hamburg hat in den vergangenen Jahren Millionen Euro von Spendern und Sponsoren erhalten Am Mittwoch entscheidet das Oberverwaltungsgericht über die Klage – und damit auch über die Wissenschaftsfreiheit Bitte geben Sie die Domain Ihrer Mastodon-Instanz ein hh oldman, CC BY 3.0 Fast sechs Jahre ist es inzwischen her, dass wir die undurchsichtigen Geldflüsse an die Universität Hamburg unter die Lupe nehmen wollten die die Hansestadt Hamburg jedes Jahr veröffentlicht erhalten die Exzellenzuni und ihr renommiertes Uniklinikum UKE regelmäßig Spenden und Sponsoringbeträge in Millionenhöhe Autokonzernen oder privaten Mäzenen kommen Ihre Argumentation: Weil sie den Zuwendungsgebern Vertraulichkeit zugesichert hätten ginge dies „ausnahmsweise“ dem Hamburger Transparenzgesetz vor dass das Gegenteil der Fall ist: Eine echte Gefahr für Wissenschaftsfreiheit besteht vor allem wenn Geldflüsse an eine Hochschule geheim bleiben Denn Geheimniskrämerei ermöglicht eine verdeckte Einflussnahme auf Hochschulen – zum Beispiel indem bestimmte Forschungsrichtungen zulasten von anderen gefördert werden Durch die kostenfreie Bereitstellung von Ausstattung für das Uniklinikum können außerdem bestimmte Unternehmen Abhängigkeiten zu ihren Produkten in die Wege leiten Deswegen haben wir die Uni Hamburg verklagt Vor zweieinhalb Jahren gab uns das Hamburger Verwaltungsgericht in erster Instanz bereits Recht und verpflichtete die Uni Doch die Leitung der Universität akzeptierte das Urteil nicht ging in Berufung und engagierte eine externe Anwaltskanzlei Die Uni Hamburg alleine hat im ersten Halbjahr des Jahres mehr als 200.000 Euro erhalten Noch viel mehr ist es beim Universitätsklinikum das im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 12 Millionen Euro Zuwendungen von geheimen Dritten erhalten hat Ob die Hochschule ihre Blockade aufrechterhalten kann entscheidet das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch Die öffentlich Verhandlung findet – unter Einhaltung der Corona-Auflagen – ab 11 Uhr im Haus der Gerichte am Berliner Tor statt Update: Die Uni darf die Namen geheimhaltenzur Anfragezum Urteil der 1. Instanz Jede Klage birgt für uns ein finanzielles Risiko Bereits in der ersten Instanz ist das eine Summe von mindestens 2.500 Euro Um das Recht auf Information weiterhin durchsetzen und wegweisende Urteile für alle erstreiten zu können Jetzt spenden! Arne ist Journalist und Chefredakteur von FragDenStaat E-Mail: arne.semsrott@okfn.de (PGP-Verschlüsselung) Verschlüsselter Kontakt über Signal Wir haben gemeinsam ein kleines Stück Rechtsgeschichte geschrieben: Das Landgericht Köln hat heute entschieden dass unsere Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens keine Urheberrechtsverletzung ist Damit ist der Fall aber noch nicht beendet FragDenStaat.de ist ein gemeinnütziges Projekt des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. FragDenStaat nutzt statt der üblichen externen Dienstleister das selbstbetriebene und damit datenschutzfreundlichere Matomo, um ohne Cookies statistische Auswertungen der Seitennutzung zu erhalten. Wenn Sie diese Zählung nicht wollen, klicken Sie bitte hier und entfernen Sie den Haken. Näheres in unserer Datenschutzerklärung Das Verwaltungsgericht und die Stadt bestätigten das Verfahren - das formal nicht mehr gestoppt werden kann "Es wird - sofern die Klage aufrechterhalten bleibt - ein Urteil geben" teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit Mit der Transparenzklage gerät das Großprojekt Altona weiter in die Defensive. Erst im August dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg einen vorläufigen Baustopp verhängt der die Arbeiten wohl um mehrere Jahre verzögern wird Die Richter kritisierten eine fehlende Planung für eine Autoverladung wodurch ein "gleichwertiger Ersatz" der heutigen Anlage nicht gesichert sei ob der Grundstücksverkauf für das Bahnhofsgebäude rechtmäßig war Im Extremfall könnte die Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten Die Stadt beeindruckte all dies bisher nicht Zwar kündigte die Finanzbehörde im April gegenüber dem SPIEGEL an Doch de facto hat sich der LIG bisher nicht bewegt So hält er in einem Bescheid vom August 2018 Dieser beruhe auf einer internen Kalkulation des Investors eine Veröffentlichung würde "die wettbewerbliche Stellung des Unternehmens insbesondere bei künftigen Bieterverfahren beeinträchtigen" Interessant dabei: Der Investor selbst scheint das gar nicht so eng zu sehen Sein Herz hänge nicht an der Geheimhaltung der finanziellen Details sagte der Geschäftsführer eines der beteiligten Unternehmen im April der "Tageszeitung" dass es kein öffentliches Raunen geben wird." Er sei allerdings zur Verschwiegenheit verpflichtet Es gäbe nämlich wohl einen einfachen Weg zu mehr Offenheit: Die beteiligten Unternehmen könnten schlicht zustimmen So schreibt es der LIG selbst in seinem Bescheid: Für ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis müsse "der Geheimhaltungswille des Unternehmens erkennbar" sein Aber hat die Stadt überhaupt nach mehr Transparenz gefragt Auf SPIEGEL-Anfrage teilte die Finanzbehörde mit man habe die Beteiligten "zum Umfang einer weitergehenden Veröffentlichung des Vertrages" kontaktiert Die Abstimmungen hierzu seien noch nicht abgeschlossen Dazu muss man wissen: Die Angelegenheit zieht sich mittlerweile seit Januar 2018 hin - also schon knapp elf Monate Seit August hat die Behörde ihre Argumentation offenbar angepasst Dem SPIEGEL schreibt die Behörde in diesen Tagen "dass der Vertragsgegenstand einem förmlichen Vergabeverfahren unterlegen hat" Weder in einer früheren Stellungnahme im April noch in dem Bescheid im August war davon in dieser Form die Rede was die Hamburger Verwaltungsrichter davon halten Wirtschaftsminister Robert Habeck ist mit seiner Klage gegen einen Internet-Pöbler in Hamburg gescheitert Ein 59-Jähriger hat Robert Habeck im Internet als „Vollidioten“ beschimpft Der Bundeswirtschaftsminister klagte dagegen in Hamburg – und scheiterte September 2022 auf Twitter über Habeck „Schmeißt diesen Vollidioten endlich raus #GruenerMist“ geschrieben Auslöser für diese Beschimpfung waren wohl Habecks Äußerungen in der Talk-Sendung „Maischberger“ das Hamburger Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen Das könnte Sie auch interssieren: Habeck: AfD führt Angriff „auf das Wesen dieser Republik“ Laut „Bild“ hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit dem Vorwurf der üblen Nachrede und Beleidigung wegen Geringfügigkeit eingestellt Die Bezeichnung sei zwar „grundsätzlich als ehrverletzend“ anzusehen – aber eine Strafbarkeit sei „im konkreten Fall im Zuge einer Güter- und Interessenabwägung“ zu verneinen Anders ausgedrückt: „Vollidiot“ ist als Beleidigung zu schwach als dass der Pöbler zur Rechenschaft gezogen werden kann Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern. Von Hamburg aus ging es mit dem Flieger nach London Ein dritter Flug innerhalb Spaniens fiel dann aber aus Entschädigungszahlungen können auch in Hamburg geltend gemacht werden Wird ein Flug annulliert, können Passagiere von der betroffenen Airline Ausgleichszahlungen nach der Fluggastverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) verlangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage auseinandergesetzt vor welchem Gericht entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden können wenn Passagiere mit einer einheitlichen Buchung mehrere Teilflüge bei verschiedenen Fluggesellschaften gebucht haben und ein Teilflug ausfällt Hintergrund der Entscheidung ist der Fall von zwei Reisenden die eine Verbindung mit drei Teilflügen von Hamburg über London und Madrid nach San Sebastian gebucht hatten Die Flüge wurden von zwei Airlines (British Airways und Iberia) durchgeführt es lag jedoch eine einheitliche Buchung vor Der Flug von Madrid nach San Sebastian wurde - ohne die Fluggäste rechtzeitig zu informieren - annulliert Deshalb klagte das Unternehmen Flightright im Namen der Passagiere vor dem Amtsgericht (AG) Hamburg auf Ausgleichszahlungen das mit dem letzten Teilflug beauftragt ist Im diesem Fall wäre das die spanische Fluggesellschaf Iberia dass Passagiere bei einer mehrteiligen Flugverbindung ihren Anspruch auf Ausgleich auch dann vor dem Gericht des Abflugorts geltend machen wenn der annullierte Teilflug nicht aus oder in dieses Land ging (Beschl Bei einer einheitlichen Buchung mehrerer Teilflüge könne der Abflugort des ersten Teilflugs der Erfüllungsort im Sinne der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit sein Sowohl Kläger als Beklagter könnten daher an dem Gericht des im Beförderungsvertrag festgelegten Abflugort Klage erheben BAMF-Chef Sommer forderte bei einer CDU-nahen Veranstaltung die Abschaffung des individuellen Asylrechts – und erntete Kritik In Deutschland können Väter nach der Geburt Elternzeit nehmen aber nicht den von der EU vorgesehenen "Vaterschaftsurlaub" Laut LG hat Deutschland die Richtlinie aber hinreichend umgesetzt – es weist eine Klage auf Schadensersatz ab Ausgerechnet der Präsident des BAMF Hans-Eckhard Sommer spricht sich gegen das bestehende Asylrecht aus Sommers Plan stehen diverse Regelungen und Verträge entgegen Legal-Tech-Anbieter haben die Durchsetzung von Fluggastrechten schon als Geschäftsmodell entdeckt – jetzt macht ihnen der Bund Konkurrenz: Das Justizministerium hat ein Online-Portal geschaffen wo Betroffene kostenlos digital klagen können Die Lufthansa darf ihren Kunden keine "klimaneutralen" oder "nachhaltigen" Flüge verkaufen nur weil sie Zusatzzahlungen für Klimaschutzprojekte anbietet Das hat das LG Köln auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hin entschieden Ein Völkerrechtler klagt erfolgreich gegen die Grenzkontrolle in einem Zug Der BayVGH hat diese an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt Die Anordnung von Grenzkontrollen verstoße gegen den Schengener Grenzkodex Sie haben die Pushnachrichten abonniert.Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken Der Gipfel liegt schon ein halbes Jahr zurück die Nachwirkungen sind jedoch immer noch zu spüren Gegner des Gipfels haben nun die Stadt verklagt Es geht um mehrere Veranstaltungsverbote und einen Polizeieinsatz Die Stadt Hamburg muss sich im Rahmen des vergangenen G20-Gipfels in den nächsten Wochen mit insgesamt sechs Klagen auseinandersetzen Am Mittwoch wurde bereits eine Klage wegen Behinderung des Protestcamps im Hamburger Volkspark eingereicht eine Klage zum Protestcamp in Entenwerder am Donnerstag In den nächsten zwei Wochen sollen drei weitere folgen Bei diesen gehe es dann um verschiedene Veranstaltungen der Organisation Attac Neben den Klagen zu den Protestcamps werde auch bald gegen einen Polizeieinsatz vom 7 lassen die Anwälte der G20-Gegner mitteilen ob es sich bei den verletzten Demonstranten um Einzelfälle oder um ein Gewaltkonzept der Polizei gehandelt haben könne Auf der Pressekonferenz am Donnerstag wurde ein Video gezeigt die gewalttätig gegen Demonstranten vorgehen Laut den Anwälten sei von den Demonstranten keine Gewalt ausgeübt worden Die Polizei habe ohne Ankündigung Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt Bisher erstatteten die Betroffenen keine Strafanzeigen gegen die Polizei Diese habe sich auch noch nicht zu dem Einsatz geäußert Der Vorfall sei jedoch bekannt und werde geprüft Hier geht es zum großen FINK.HAMBURG G20-Recap ist ostfriesisches Inselkind und bekennender Weißweinschorlentrinker Er hat PR- und Kommunikationsmanagement in Hamburg studiert Bei Gruner + Jahr beschäftigte er sich mit Anzeigenmarketing und brach danach zu neuen Abenteuern nach Thailand auf Dort fütterte er Elefanten und tauchte bis zu zwölf Meter in die Tiefe Die Reiselust und Faszination für andere Kulturen ist geblieben: Jan schätzt den herzlichen und offenen Umgang mit den Menschen aus aller Welt Außerdem spielt er begeistert an PC und Konsole © HAW Hamburg · Finkenau 35 · 22081 Hamburg · Deutschland Überraschende Wendung vor dem Hamburger Landgericht: Der Prozess einer Hamburger Ärztin gegen den Pharmahersteller Biontech um mutmaßliche Impfschäden wurde kurzfristig abgesetzt Grund ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter den der Anwalt der Klägerin am späten Freitagnachmittag eingereicht hatte dass erst einmal nicht über den Fall verhandelt werden kann In dem Befangenheitsantrag geht es um die Frage wie bedeutend dieser Fall ist - der erste Prozess um einen Impfschaden vor einem deutschen Gericht dass darüber eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern entscheiden müsse Bisher war nur ein Einzelrichter zuständig Der wollte sich am Montag ein Bild von der Klägerin und ihrer Krankengeschichte machen Nun ist der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben Sie war laut ihrem Anwalt bis zu ihrer Corona-Impfung kerngesund Danach habe sie Probleme bekommen: Schmerzen im Oberkörper Auf 200 Seiten hat sie ihre Krankengeschichte beschrieben ergänzt durch Laborergebnisse und ärztliche Atteste Sie verlangt von Biontech 150.000 Euro Schmerzensgeld Außerdem soll der Pharmakonzern alle materiellen Schäden ersetzen Selbst wenn das Gericht am Ende des Prozesses zum Ergebnis kommt dass die Frau durch die Biontech-Impfung krank wurde dass der Pharmakonzern dafür haftet: Für die Corona-Impfungen hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die sogenannte Gefährdungshaftung eingeschränkt um möglichst schnell an Impfstoff zu gelangen Gestritten wird über die automatische Verlängerung von Festgeld-Verträgen um weitere fünf Jahre